Rahmenbedingungen
Für eine vertrauensvolle und klare Zusammenarbeit finden Sie hier einige wichtige Hinweise zum organisatorischen Ablauf meiner Praxis:
Schweigepflicht in der Psychotherapie
Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß §15 des Psychotherapiegesetzes (PthG). Diese Pflicht umfasst sowohl den Inhalt der psychotherapeutischen Gespräche als auch die Tatsache, dass eine Therapie stattfindet.
Alle Informationen, die Sie mir im Rahmen unserer Zusammenarbeit anvertrauen, werden streng vertraulich behandelt – während der Therapie und darüber hinaus.
Termintreue
Um einen reibungslosen Ablauf und eine ruhige, konzentrierte Atmosphäre zu ermöglichen, bitte ich um Einhaltung der vereinbarten Uhrzeit. So bleibt ausreichend Zeit für Ihre Anliegen und ein achtsames Miteinander.
Terminabsagen
Eine kostenfreie Absage ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei kurzfristigen Absagen oder versäumten Terminen wird das Honorar in Rechnung gestellt.
Schriftliche Stellungnahmen
Es werden keine schriftlichen Stellungnahmen oder Gutachten gegenüber Ämtern, Behörden, Institutionen oder Dritten verfasst.
Honorar
- Einzelthearapie: 50 Minuten – 120,00 €
- Paartherapie: 75 Minuten – 200,00 €
Die Bezahlung erfolgt per Rechnung.
Kostenzuschuss
Wenn eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt, besteht die Möglichkeit, einen Kostenzuschuss zur Psychotherapie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen.
Voraussetzungen
- Ärztliche Bestätigung vor der zweiten Sitzung
- Eintragung der Therapeutin in die offizielle Psychotherapeut*innenliste
- Diagnose gemäß ICD-10 oder ICD-11
- Der Antrag auf Kostenzuschuss kann nach der 10. Sitzung gestellt werden. Ab der 11. Sitzung ist bei manchen Kassen eine Bewilligung erforderlich.
Übersicht der Krankenkassen und Tarife
| Krankenkasse | Zuschuss pro Sitzung | Formular & Info |
| ÖGK – Österreichische Gesundheitskasse | 33,70 € | ÖGK |
| BVAEB – Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau | 48,80 € | BVAEB |
| SVS – Sozialversicherung der Selbstständigen | 45,00 € | SVS |
| KFL – Kranken- und Unfallfürsorge für OÖ Landesbedienstete | 64,50 € | KFL |
| LKUF – Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge Oberösterreich | 54,00 € | LKUF |
Die Informationen zu Kostenzuschüssen durch Krankenkassen dienen ausschließlich Ihrer Orientierung. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen werden. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall direkt an Ihre Krankenkasse.
Für den Antrag benötigen Sie
- Ärztliche Bestätigung (je nach Kasse)
- Honorarnote mit Diagnose, Dauer, Datum und SV-Nummer
- Zahlungsnachweis (z. B. Überweisungsbeleg)
Ich helfe Ihnen gerne bei der Beantragung und stehe für alle Fragen zur Verfügung.

